Aktueller Stand KfW-Förderung nach BEG
Am 27.08.2024 soll die Antragstellung für das neue Kreditangebot BEG - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
(523) starten. Die KfW stellt nun das entsprechende Merkblatt zur Verfügung. Dieses ist ab sofort im KfW-Partnerportal und auf den Produktseiten der KfW abrufbar. Weitere Informationen dazu enthält auch die Produktseite: www.kfw.de/523.
Ebenso soll am 27.08.2024 auch die Antragstellung für die BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) und BEG - Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) starten. Es handelt sich um Zuschussförderungen. Die KfW stellt nun die entsprechenden Merkblätter zur Verfügung. Diese sind ab sofort im KfW-Partnerportal und auf den Produktseiten der KfW abrufbar.
Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) kann seit Kurzem erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung "BEG Nichtwohngebäude – Heizungsförderung" auszuwählen. Für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) ist im Online-Prüftool "BEG Wohngebäude – Heizungsförderung" auszuwählen. Mehr Informationen dazu enthält die Webseite www.kfw.de/prueftool.
Weitere Informationen stellt die KfW auf der jeweiligen Produktseite www.kfw.de/459 bzw. www.kfw.de/522 zur Verfügung.
Weiter soll am 27.08.2024 in der Zuschussförderung BEG - Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) die Antragstellung für neue Antragstellergruppen
Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern möglich sein.
Ebenso für Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Weitere Informationen dazu bietet die Produktseite https://www.kfw.de/458., Kapitel 4.5 Abnahme und Kapitel 3 Inspektion und Wartung).