Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Merkblatt des ZVSHK

Sankt Augustin, 3. April 2025 - Am 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels ECommerce (B2C-E-Commerce) ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.

Nachstehend finden Sie ein Merkblatt zu den wichtigsten Fragen zur Auslegung der Barrierefreiheitsvorschriften.