Verlängerung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“
Zum Bundesprogram "Ausbildungsplätze sichern"
Antragsberechtigt sind:
Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).
Der Zuschuss pro Ausbildungsplatz beträgt 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent der Ausbildungsvergütung im zweiten Ausbildungsjahr.
Eventuelle andere öffentliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung mindern eine Förderung nach diesem Programm. Förderzusagen können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erteilt werden.
Antragsschluss ist der 30. April 2022. Dabei ist die Reihenfolge des Antragseingangs maßgebend
Die Antragsstellung erfolgt bei dem Regierungspräsidium in Kassel. Die Gewährung von Zuschüssen ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die entsprechenden Fördermittel im Landeshaushalt 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare finden Sie, wenn Sie dem Link folgen.