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Beginnend ab dem 1. Januar 2023 müssen Sie als Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Ihre Mitarbeiter selbst bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die Krankmeldungen…
Die beiden AGB-Muster „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern (private Auftraggeber)“ und „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge“ wurden überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst.
Zum Jahreswechsel 2021/2022 und dann später in 2022 stehen einige gesetzliche Neuregelungen im Verbraucherrecht an, die insbesondere im BGB-Kaufrecht zu teils tiefergehenden Änderungen führen.